Hannover. Die kommunalen Spitzenverbände haben kurz vor und kurz nach der Landtagswahl ihre Erwartungen an das Land Niedersachsen formuliert. Am 7. Februar veröffentlichten der Niedersächsische Städtetag und der Städte- und Gemeindebund eine gemeinsame Pressemitteilung als Gemeindekammer Niedersachsen. Diesem klingenden Titel liegt allerdings keine rechtliche Absicherung zugrunde. Der Senat der Gemeindekammer als Verbund der Präsidien beider Verbände hat in den vergangenen Jahren kaum von sich hören lassen.
Die Forderungen der Verbände richten sich auf eine finanzielle Stärkung der Kommunen auf Kosten des Landes. So soll der kommunale Finanzausgleich um 100 Mio. Euro gestärkt werden. Zusätzlich werden Erwartungen an das Land bezüglich nicht spezifizierter Kosten inklusiver Beschulung geäußert. Die Verbände erwarten ein Mitspracherecht für die Kommunen bei der Vergabe von Geldern aus den regionalisierten Teilbudgets.
In der Ankündigung der Koalitionsparteien, die Wahlzeiten der Hauptverwaltungsbeamten von acht auf fünf Jahre kürzen zu wollen, erblicken Städtetag und Städe- und Gemeindebund eine Einschränkung der kommunalen Gestaltungsfähigkeit bei komplexen Problemen; überdies könnte die Verkürzung der Amtszeiten die Bewerbersituation erschweren.
Der Niedersächsische Landkreistag zeigt sich bereit, zusätzliche Aufgaben von der staatlichen Ebene auf die Landkreise und die Region zu übertragen. Als Beispiel nennt er in der Pressemitteilung vom 28. Januar 2013 die Intensivierung des Verbraucherschutzes. Die Lebensmittel- und Veterinärbehörden seien allerdings schon heute mit mindestens 20 Millionen Euro unterfinanziert, so der Landkreistag.
Es stünde den kommunalen Spitzenverbänden gut zu Gesicht, wenn sie ihren Sachverstand, nicht überwiegend dazu verwendeten, vom Land zusätzliche Geldmittel einzufordern, um hernach die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger als eigene zu reklamieren. So erwartet der Niedersächsische Städtetag vom Land, „die Betriebskosten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren vollständig“ zu übernehmen (aus den Forderungen des Nds. Städtetages für die Landtagswahlperiode 20123 bis 2018), betont aber im gleichen Zusammenhang: „Es sind die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und Schulen diese Angebote vor allem bereitstellen“.
Mehr Bereitschaft, das für die Bürger schwer durchschaubare Zusammenwirken der staatlichen Ebenen zu entwirren zeigt sich da schon in der Erneuerung des Vorschlages, in Modellversuchen zu erproben, wie eine umfassende Zuständigkeit der Kommunen für die Schulen einschließlich der Lehrkräfte ausgestaltet werden könnte.
Der Städtetag begrüßt die Schuldenbremse – natürlich unter der Nebenbedingung, daß Städte und Gemeinden vom Risiko schwankender öffentlicher Einnahmen freigestellt werden. Die Kommunalverbänden täten gut daran, konstruktive Vorschläge zur Entflechtung der Aufgaben zwischen Gemeinden, Landkreisen, der Landes- und der Bundesebene und auch der Europäischen Union zu erarbeiten. Die Menschen hätten dann wieder mehr Klarheit, wer was mit ihren Steuergeldern finanzieren will – die Verantwortung der staatlichen Ebenen könnte zugeordnet werden, die Kostenwirkung politischer Vorschläge würde transparenter. Das diente nicht zuletzt der Demokratie: Die Menschen bekämen klarere Kriterien für ihre Wahlentscheidung.
Der Städtetag begrüßt die Schuldenbremse – natürlich unter der Nebenbedingung, daß Städte und Gemeinden vom Risiko schwankender öffentlicher Einnahmen freigestellt werden. Die Kommunalverbänden täten gut daran, konstruktive Vorschläge zur Entflechtung der Aufgaben zwischen Gemeinden, Landkreisen, der Landes- und der Bundesebene und auch der Europäischen Union zu erarbeiten. Die Menschen hätten dann wieder mehr Klarheit, wer was mit ihren Steuergeldern finanzieren will – die Verantwortung der staatlichen Ebenen könnte zugeordnet werden, die Kostenwirkung politischer Vorschläge würde transparenter. Das diente nicht zuletzt der Demokratie: Die Menschen bekämen klarere Kriterien für ihre Wahlentscheidung.