Roland Riese

Roland Riese
berichtet aus seiner politischen Arbeit.

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Donnerstag, 11. November 2010

Landtagsrede zur Gleichstellungspolitik

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Die Koalition aus CDU und FDP bekennt sich ganz klar zu der Gleichstellung von Mann und Frau in allen Lebenslagen. Das ist in der Koalitionsvereinbarung abgebildet, und das ist der Kernsatz des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes.
Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für das zwischenmenschliche Zusammenleben durch Gesetze zu gestalten, nicht aber den Menschen individuelle Entscheidungen abzunehmen, z. B. was die Berufswahl angeht. Ich darf Ihnen von meinem Freund erzählen: Er ist Hausmann. Seine Frau ist Ärztin. Er paßt auf die Kinder auf. Ich darf Ihnen sagen: Das läuft dort wunderbar.
(Zuruf von der SPD: Das kennen wir schon! Das ist alt!)
CDU und FDP bekennen sich ausdrücklich zu einer echten Wahlfreiheit für Männer und Frauen, beispielsweise in der Frage, ob sie zu Hause Kinder erziehen oder eine qualifizierte Betreuung nutzen wollen, um Beruf und Familie miteinander zu verbinden.
(Uwe Schwarz [SPD]: Wie machen Sie das?)
Zum Antrag, verehrte Damen und Herren: Da stellt sich die Frau Kollegin König doch tatsächlich hierhin und verlangt, ein Frauenministerium einzurichten.
Wenn wir uns in Deutschland umschauen, dann stellen wir fest: Es gibt 2 unter den 16 Bundesländern, die bedauerlicherweise erleiden müssen, von den Linken mitregiert zu werden: die Bundeshauptstadt Berlin und das benachbarte Bundesland Brandenburg. Wie ist es denn dort, wo die Linke mitregiert? - In Berlin gibt es einen Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen. In Brandenburg gibt es ein Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie - eine sehr vernünftige Kombination, muß ich sagen. Wenn ich nicht irre, werden diese Ressorts übrigens beide von Männern geführt. Das scheint dort möglich zu sein.
Zu Niedersachsen und zu der Frage, welche Bedeutung die Gleichstellung und geschlechtliche Diskriminierung in der Schule haben: In § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind die wesentlichen Aufgaben der Bildungsarbeit abgebildet. Als Teil des Bildungsauftrags der Schule ist dort kodifiziert:
„Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden, … ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten.“
Meine Damen und Herren, nach europäischem Recht und nach deutschem Recht ist die Diskriminierung nach Geschlechtern - die wissentliche Benachteiligung - in Deutschland unzulässig. Dafür stehen die Richtlinie 2000/78 des Rates vom 27. November 2000 und in der Folge das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wer jemanden dabei erwischt, wie er eine negative Behandlung des einen oder des anderen Geschlechtes durchführt, oder selbst negativ behandelt wird, kann sich aufgrund dieser Gesetze an deutsche Gerichte wenden und die Gleichbehandlung herstellen lassen.
Der Antrag der Linken ist aus diesen Gründen überflüssig. Er wird natürlich im Fachausschuß vernünftig erörtert werden. Aber ich sehe nicht, daß er eine Mehrheit finden wird.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU)