Viel Kritik erfährt die neue niedersächsische
Landesregierung aus dem Bereich der kommunalen Spitzenverbände. Darauf wies
heute der Landesvorsitzende der Liberalen Vereinigung Niedersachsen, Roland
Riese, hin. So zeigten sich Landkreistag und Städte- und Gemeindebund bei ihren
Mitgliederversammlungen im Frühjahr gleichermaßen enttäuscht über die
wachsweiche Ankündigung im rot-grünen Koalitionsvertrag, daß die Verbundquote „nicht
abgesenkt“ werden soll.
Auch die geplante Verkürzung der Wahlzeiten von
Hauptverwaltungsbeamten und die damit verbundene Synchronisierung der Wahlen zu
Räten bzw. Kreistagen und Hauptverwaltungsbeamten wird von den Organisationen
abgelehnt. Offenbar sehen es die Verbände so wie die FDP-Landtagsfraktion:
Wahlperioden von nur fünf Jahren vermindern die Attraktivität der Position von
Bürgermeistern und Landräten. Zugleich ist mit der kurzen Wahlperiode die
Möglichkeit, mittel- bis längerfristige Projekte ohne Bedenken wegen
anstehender Wahltermine anzugehen, stark eingeschränkt.
Der Landkreistag mahnt die Aufnahme der Schuldenbremse in
die niedersächsische Verfassung an und kritisiert im Einklang mit dem Städte-
und Gemeindebund die geplanten Veränderungen in der Infrastrukturfinanzierung,
die zu Lasten des Straßenbaus gehen und somit fernab der Zentren den Unterhalt
von Straßen erschweren werden.
Verständlich sind überdies die beim Städte- und Gemeindebund
geäußerten Bedenken, daß die angekündigte Regelungsfreude der Landesregierung
bezüglich Spielplatzpflicht und Barrierefreiheit in der Bauordnung und der
beschleunigten Einführung der Inklusion in den Schulen unter Umgehung des
Konnexitätsprinzips den Kommunen aufgebürdet wird.
Beide Spitzenverbände erkennen wenig Elan beim Land in der
Fortsetzung der Bemühungen um eine zukunftssichere ärztliche Versorgung im
ländlichen Raum. Explizit mahnt der Städte- und Gemeindebund, der sich der
Thematik seit vielen Jahren intensiv widmet, die Fortsetzung des Strukturfonds
an, der seit 2012 jährlich mit 1 Mio. Euro aus Landesmitteln gefördert wird,
und aus dem die Einrichtung und Übernahme von Arztpraxen in unterversorgten
Gebieten begleitet werden kann.