Roland Riese

Roland Riese
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Donnerstag, 31. März 2011

Patientenrechte bei der Krebsdatenerfassung

Meldepflicht bei Krebserkrankungen - Informationelle Selbstbestimmung bleibt gewahrt

Hannover. Der Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtages hat heute über die Meldepflicht bei Krebserkrankungen beraten. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Roland Riese, sagt: "Wir setzen in Zukunft auf eine Meldepflicht der Ärzte. Gleichzeitig bleibt aber das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt. Hierfür wird es voraussichtlich ein Widerspruchsrecht geben. Dafür hatte sich die FDP frühzeitig eingesetzt."

Die Umstellung vom geltenden Melderecht auf eine Meldepflicht sei erforderlich infolge von Datenlücken bei der Krebserfassung in Niedersachsen, sagt Riese. "Die international anerkannte Rate liegt bei 90 Prozent. Bei uns in Niedersachsen sind es aktuell teilweise nur bei 82 Prozent - beispielsweise bei der Erfassung von Leukämiefällen im Bereich Lüneburg." Es werde in einigen Bereichen eine bessere Datenbasis benötigt, um zum Beispiel Krebsclusteranalysen besser erstellen zu können. „Für die Forschung ist eine valide Datenbasis unverzichtbar. Dafür schaffen wir jetzt die Voraussetzungen", so Riese.

"Um den bürokratischen Mehraufwand so klein wie möglich zu halten, werden wir uns dabei natürlich eng mit den Ärzten abstimmen", versichert der FDP-Sozialpolitiker. Zugleich müssten auch Datenschutz- und Patientenschutzaspekte beachtet werden.