Roland Riese

Roland Riese
berichtet aus seiner politischen Arbeit.

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Dienstag, 17. Juli 2012

Rede zur Pflegekammer im niedersächsischen Landtag

„Der Vorschlag …, eine Pflegekammer einzurichten, löst kein einziges Problem. Kammern kommen aus der mittelalterlichen Ständegesellschaft und werden inzwischen sogar bei den Ärzten immer mehr in Frage gestellt – gerade wegen ihrer Erstarrungs- und
Bürokratisierungstendenzen.

Nötig ist eine wirkliche Reform der Ausbildung in sämtlichen Berufen der Pflege, des Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitswesens. Wir streben eine bundesweit einheitliche Regelung nach dem Berufsbildungsgesetz an. Diese würde es ermöglichen, gemeinsame fachübergreifende Elemente, Durchlässigkeit, Weiterbildung und Qualitätsstandards festzulegen und regelmäßig nach bewährten
Verfahren unter Beteiligung der Spitzenorganisationen weiter zu entwickeln.“

So stand es im Beschlußbuch der Bayern-SPD aus dem August 2011.

Die Aufgaben der Kammern sind im 9. Paragraphen des niedersächsischen Heilkammergesetzes beschrieben.

Es ist Aufgabe der Kammern,
1. im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die gemeinsamen beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder zu wahren,

Die Kammern regeln das Standesrecht, sie unterhalten Fürsorgeeinrichtungen für die Kammermitglieder, sie schaffen Regeln zur Qualitätssicherung und zur Regulierung der Weiterbildung.

Um Fürsorgeeinrichtungen soll es ausdrücklich nicht gehen, so der Gesetzesentwurf der Grünen. Das ist weise überlegt, zumal Pflegekräfte in weitaus überwiegender Zahl der sozialen Sicherung aus dem SGB VI unterliegen.

Die Gewerkschaften finden den Gedanken der Pflegekammer nicht so passend, weil sie berechtigerweise davon ausgehen, daß die Regulierung der wirtschaftlichen Bedingungen des Berufsfeldes in Tarifverträgen zu regeln sind.

Es verbleibt die Frage, was dann noch ein gemeinsamen beruflichen Belangen der Gesamtheit der Kammermitglieder einer Pflegekammer gewahrt werden soll.

Ich weiß auch nicht, was die Grünen reitet, daß sie vorab Regelungen über die Besetzung des Vorstandes einer Pflegekammer treffen wollen. Vertreten Sie dort wieder einmal Klientel-Interessen, Frau Helmhold?

Kurzum – auch in Niedersachsen bleiben zum Vorschlag der Pflegekammer viele Fragen offen. Genauso war das bisher ja auch in sämtlichen anderen Bundesländern, die sich mit dem Für und Wider, beraten von hochrangigen Gutachtern, beschäftigt haben.

Worum es inhaltlich geht, ist die stärkere Mitgestaltung der Bedingungen in der Pflege.

Dazu haben wir in der niedersächsischen Koalition aus FDP und CDU geliefert:

Im Landespflegeausschuß ist nunmehr der Landespflegerat vertreten, um die Fachlichkeit in dem Gremium zu stärken. Die Geschäftsordnung der Stiftung Altenpflegeausbildung sieht die Einbeziehung pflegerischen Sachverstandes vor der Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln vor. In regelmäßigen Anhörungen im Sozialausschuß gehen Frau Skibicki und Frau Mauritz ein und aus.

Die SPD behauptet, Niedersachsen rausche in einen Pflegenotstand hinein. Ich sage Ihnen: Sie tun alles dafür, daß der Pflegenotstand kommt: Eine Pflegekammer würde doch sofort damit beginnen, die zahlreichen Hilfskräfte aus der Pflege herauszudrücken. Kammermitglieder können diese nicht sein – sie würden von einer Kammer nicht vertreten, sondern verdrängt!

Sie wissen ebenso gut wie ich, daß Niedersachsen sich zwar erfolgreich anstrengt, die Fachkräfte zu vermehren, daß wir aber auf das Miteinander von Fach- und Hilfskräften keinesfalls verzichten können!